Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der InLoox GmbH, Walter-Gropius-Straße 17, 80807 München (nachfolgend „InLoox“) gelten für die Nutzung von Managed Services auf einer Cloud-Plattform (nachfolgend „Managed Services“).
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
2.1. Diese AGB regeln die Bereitstellung der Managed Services durch InLoox. Mit den Managed Services stellt InLoox dem Kunden die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf Dienste, welche auf einem zentralen Server von InLoox betrieben werden, über das Internet zuzugreifen und die Funktionalitäten der Managed Services im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.
2.2. Die Nutzung einer Client-Software durch den Kunden ist Gegenstand eines separaten, eigenständigen Endnutzer-Lizenzvertrages. Im Rahmen der Installation der Client-Software erklärt sich der Kunde mit den Vertragsbedingungen zum Endbenutzer-Lizenzvertrag einverstanden. Diese sind jederzeit unter www.inloox.de/endbenutzer-lizenzvertrag einzusehen und werden dem Kunden bei Installation zur Verfügung gestellt.
3.1. Art und Umfang der Managed Services sind im Angebot abschließend beschrieben. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestellung des Kunden.
3.2. Sofern in der Bestellung nicht abweichend vereinbart, steht der Managed Service an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeiten beträgt im Verantwortungsbereich von InLoox 99,5 % im Monatsmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster des Systems, die InLoox dem Kunden mitteilt („Wartungszeiten“). Während dieser Zeiten kann die Anwendung dennoch, ggf. mit Unterbrechungen und Einschränkungen verfügbar sein; es besteht jedoch kein Anspruch auf Nutzung. Falls in den Betriebszeiten Wartungsarbeiten erforderlich werden und die Anwendung deshalb nicht zur Verfügung steht, wird InLoox den Kunden hierüber nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
3.3. InLoox bietet dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages einen Support-Service einschließlich der Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates an. Die Einzelheiten des Support-Services sind im Angebot beschrieben.
3.4. Im Übrigen und soweit nicht in der Bestellung anders vereinbart, schuldet InLoox keine weiteren Leistungen. Insbesondere ist InLoox nicht zur Erbringung von Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- und / oder Schulungsleistungen sowie zur Erstellung und Überlassung von Individualprogrammierungen bzw. von Zusatzprogrammen verpflichtet.
4.1. InLoox räumt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, auf die Managed Services auf dem Server von InLoox über das Internet zuzugreifen und mittels Webbrowsers oder Desktop-Software die mit den Managed Services verbundenen Funktionalitäten nach Maßgabe dieses Vertrages zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software erhält der Kunde nicht. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
4.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Managed Services über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder sie Dritten – gleich in welcher Weise und ob unentgeltlich oder entgeltlich – zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den Managed Service oder Teile davon, zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.
4.3. Der Kunde darf die Managed Services nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal und/oder beauftragte Dritte nutzen, die die Managed Services für ihn nutzen („berechtigte Nutzer“). Der Kunde stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Managed Services nur im Rahmen und gemäß dieser AGB nutzen.
4.4. Für jeden Fall, in dem Kunde die Nutzung der Managed Services durch Dritte schuldhaft ermöglicht, hat Kunde jeweils eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe der sechsfachen regulären Vergütung zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt InLoox vorbehalten. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadensersatzanspruch angerechnet.
4.5. Soweit InLoox während der Laufzeit dieses Vertrages dem Kunden neue Versionen, Updates oder Upgrades der Managed Services bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.
4.6. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde InLoox auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
4.7. Wird die vertragsgemäße Nutzung der Managed Services ohne Verschulden von InLoox durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist InLoox berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. InLoox wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
5.1. Hat sich der Kunde für eine Testversion oder Betaversion der Managed Services registriert, so kann er diese gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages für einen Zeitraum von 30 Tagen unentgeltlich nutzen. Für diesen Zeitraum übernimmt InLoox keine Garantie, Gewähr oder Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Testversion, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
5.2. Sämtliche Kundendaten werden nach Ablauf der 30-tägigen Testphase von InLoox gelöscht, es sei denn der Kunde entscheidet sich noch vorher für den Abschluss eines Vertrages über die entgeltliche Nutzung der Managed Services.
5.3. Kundendaten, die mit einer Betaversion erstellt bzw. eingegeben worden sind, können nicht in eine Produktivversion übernommen werden; sie werden nach Ablauf der Betaphase von InLoox gelöscht.
6.1. Der Kunde wird die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde wegen Schadensminderungszwecken verpflichtet, InLoox umgehend hiervon zu informieren.
6.2. Der Kunde wird die Managed Services in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte übermitteln. Der Kunde wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von InLoox betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von InLoox unbefugt einzudringen.
6.3. Der Kunde wird Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen InLoox unverzüglich schriftlich melden und dabei angeben, wie und unter welchen Umständen der Fehler bzw. der Mangel auftritt und InLoox bei der Fehlersuche aktiv unterstützen.
6.4. Der Kunde wird die an InLoox übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.
6.5. Bei der Nutzung der Managed Services sowie der vertragsgegenständlichen Leistungen wird der Kunde alle anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften beachten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, Daten oder Inhalte einzustellen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, die fremde Schutz- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte selbst verantwortlich. InLoox überprüft die Inhalte weder auf ihre Rechtmäßigkeit noch auf ihre Richtigkeit hin.
6.6. Der Kunde stellt InLoox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Managed Services durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Managed Services verbunden sind. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von InLoox.
7.1. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten, die gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn InLoox ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, ist InLoox berechtigt,
7.2. Bei der Entscheidung über eine Maßnahme wird InLoox berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigen, insbesondere wenn der Kunde den Verstoß nicht verschuldet hat. InLoox wird den Kunden in allen Fällen vor der Sperrung per Email unterrichten.
7.3. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr ausgeräumt ist. Bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten, schuldhaften Verstößen ist InLoox berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Managed Services und zu deren Daten dauerhaft zu sperren.
8.1. Die vereinbarte Vergütung für die vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Bestellung des Kunden. Die Abrechnungsperiode (1 oder 12 Monate) ergibt sich aus der Bestellung des Kunden.
8.2. Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird zusätzlich zu der Vergütung getrennt in Rechnung gestellt.
8.3. Der Kunde zahlt die vertraglich vereinbarte Vergütung für eine Abrechnungsperiode jeweils im Voraus mittels Überweisung, Kreditkarte oder per Lastschrift. Unabhängig von der gewählten Zahlungsmethode hat der Kunde die zur Abrechnung Verfügung gestellten Daten jederzeit auf dem aktuellsten Stand zu halten und InLoox über Änderungen unverzüglich zu informieren.
8.4. Erteilt der Kunde zur Zahlung eine entsprechende Einzugsermächtigung, so wird die Vergütung für den Abrechnungszeitraum 7 Tage nach Zugang der Rechnung von dem in der Einzugsermächtigung genannten Konto eingezogen. Der Kunde hat jederzeit für eine entsprechende Deckung seines Kontos zu sorgen. Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass eine Lastschrift nicht eingelöst wird und der Kunde dies zu vertreten hat. Der Kunde steht der Nachweis frei, dass die Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.
8.5. Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
9.1. Bei Zahlungsverzug ist InLoox berechtigt, gegenüber Unternehmen Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
9.2. Während eines Zahlungsverzugs des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist InLoox berechtigt, den Zugang zur den Managed Services zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen.
9.3. Kommt der Kunde
a) für zwei aufeinander folgende Abrechnungsperioden mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Abrechnungsperioden erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Abrechnungsperioden erreicht, in Verzug, ist InLoox berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Preise zu verlangen.
9.4. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn InLoox einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
9.5. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt InLoox vorbehalten.
9.6. Gerät InLoox mit der betriebsfähigen Bereitstellung der Managed Services in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Ziffer 10. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn InLoox eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
10.1. InLoox haftet bei Vorsatz für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
10.2. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haftet InLoox nur, für von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich sind Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung InLoox regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
10.3. Die Haftung von InLoox für indirekte Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
10.4. Die verschuldensunabhängige Haftung von InLoox auf Schadensersatz (§ 536 a Abs.1 BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
10.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.6. Soweit die Haftung von InLoox ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von InLoox entsprechend.
11.1. Die vom Kunden eingestellten Daten werden in Deutschland in Rechenzentren in Frankfurt am Main gespeichert. Grundlage der Datenverarbeitung ist die als Anlage zu diesen Bedingungen beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, die durch Annahme dieser Bedingungen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wird.
11.2. InLoox erhebt, verarbeitet oder nutzt im Rahmen der Erbringung der Leistungen nach diesem Vertrag über die Speicherung durch den Kunden hinaus in der Regel keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden und hat hierauf auch keinen Zugriff.
11.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes InLoox von Ansprüchen Dritter frei. Sollte der Kunde entgegen Ziffer 11.2. ohne Zustimmung von InLoox personenbezogene Daten auf den Server von InLoox einstellen, stellt der Kunde InLoox von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
11.4. InLoox erhebt im Rahmen des „Programms zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit“ (CEIP) anonymisierte Nutzungsstatistiken und Fehlerberichte, sofern der Kunde diesem nicht widerspricht. Weitere Informationen können unter www.inloox.de/ceip eingesehen werden.
12.1. InLoox ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.
12.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von InLoox nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.
12.3. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
(a) nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
(b) den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
(c) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
(d) nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
14.1. Der Vertrag wird über die in der Bestellung vereinbarte Vertragslaufzeit geschlossen (Mindestlaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um den gleichen Zeitraum wie die Mindestvertragslaufzeit (Verlängerungslaufzeit), wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag vor Ende der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen Verlängerungslaufzeit kündigt.
14.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht InLoox neben Ziffer 8.2. insbesondere zu, wenn der Kunde
14.2.1. wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt;
14.2.2. fällige Zahlungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und die Zahlungsstockung nicht nur vorübergehend ist;
oder
14.2.3. seinen Geschäftsbetrieb nicht nur vorübergehend einstellt, gleich ob dies auf einer eigenen Entscheidung oder durch gerichtliche Anordnung erfolgt.
14.3. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Managed Services ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).
14.4. Kündigt der Kunde den Vertrag außerordentlich, so erstattet InLoox dem Kunden die bereits im Voraus gezahlte Vergütung.
14.5. Kündigt InLoox den Vertrag außerordentlich aus einem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die noch ausstehenden Vergütungen bis zum Ende der Mindestlaufzeit zu leisten.
14.6. Alle außerordentlichen Kündigungen nach diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung.
15.1. Dem Kunden stehen während der Vertragslaufzeit und innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages seine auf den Servern von InLoox gespeicherten Daten zum Download bereit, vorausgesetzt der Kunde hat die entsprechenden Daten nicht endgültig vom Server gelöscht.
15.2. InLoox stellt dem Kunden hierfür auf Anforderung durch den Kunden einen Download der ruhenden Daten der Managed Services zur Verfügung.
15.3. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde keinen Anspruch auf Übermittlung der von ihm gespeicherten Daten. Hierauf weist InLoox den Kunden nach Eingang der Kündigung gesondert hin.
16.1. Im Falle von Abweichungen und/oder Widersprüchen der Regelungen dieses Vertrages und den Regelungen der Anlagen, gehen die Regelungen dieses Vertrages vor.
16.2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von InLoox auf Dritte übertragen. InLoox ist hingegen berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an ein Konzernunternehmen im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde wird hierüber von InLoox schriftlich informiert und ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
16.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und seiner Anhänge bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterzeichnen.
16.4. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des internationalen Rechts (insbesondere des deutschen Kollisionsrechts) Anwendung.
16.5. Soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich seiner Anhänge München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
16.6. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.
16.7. Vertragssprache ist Deutsch. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Fassung erhältlich. Für die Auslegung einzelner Regelungen und/oder bei Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Sprachfassung allein maßgeblich und verbindlich.
Stand: 30.11.2023