Abnahme


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Projektabschluss durch den Auftraggeber

Mit der Abnahme wird die Übernahme der vereinbarten Waren und deren Billigung als vertragsgemäße Leistungen vom Auftragnehmer bezeichnet. Dieser Vorgang bedeutet, dass der Auftragnehmer seinen Auftrag erfüllt hat. Für den Werkvertrag ist die Abnahme in § 640 BGB geregelt. Der Besteller hat einen Anspruch auf die Abnahme, sobald die vereinbarte Ware hergestellt ist. Über die Fertigstellungsgrad der Ware wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer informiert. Somit ist die Abnahme ein grundlegender Meilenstein und spielt für das Projekt eine wichtige Rolle, da der Auftraggeber über die Zielerreichung entscheiden kann.

Mit der Abnahme des Produkts bestätigt der Kunde, dass dieses Produkt für die vereinbarten Zwecke geeignet und vollständig ist. Aber im Projektmanagement bedeutet die Abnahme nicht nur die Übergabe des Endprodukts. Auch während des Projekts können mehrere Abnahmen stattfinden, z. B. des Projektplans, die Übergabe des Produkts an die Qualitätssicherung oder die Abnahme der Änderungen am Umfang im Laufe des Projekts. In diesem Fall bedeutet die Abnahme die Information an alle Stakeholder über den aktuellen Stand des Projekts.

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