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Beschreibung der zu erbringenden Leistungen und Kalkulation des Preises

Der Begriff bedeutet einen Antrag und begründet ein Vertragsverhältnis. Ein Angebot ist die Reaktion eines Anbieters auf die Anfrage eines potentiellen Kunden (Auftraggeber). In diesem Rahmen bietet ein Rechtssubjekt einem anderen den Abschluss eines Vertrags an. Der Anbieter trägt die rechtlichen Bindungen zum Angebot. Möchte der Anbieter die Bindungen aufheben, muss er die Freizeichnungsklausel für sein Angebot aufstellen. Z. B. kann das Angebot "freibleibend" oder "unverbindlich" an den Käufer abgegeben werden. Die gesetzlichen Schranken der Freizeichnungsklausel sind in § 276 III BGB sowie § 309 Nr. 7 b BGB beschrieben.

Bei der Erstellung des Angebots werden zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Anbieter) die zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Auftrags festgelegt. Es werden der Auftragsumfang und die geforderte Qualität sowie andere Forderungen in Form vom Pflichtenhefts oder Leistungsverzeichnisses verbindlich beschrieben. Im Regelfall enthält das Angebot auch Menge und Preis der Ware, Lieferzeit und Zahlungsbedingungen.

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