Auftraggeber - oft auch als "Kunde" bezeichnet - ist eine Vertragspartei, die an der Ausführung von Arbeitsleistungen des Auftragnehmers interessiert ist und somit eine Bestellung abgibt. Im Rahmen eines Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsvertrags überträgt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entsprechenden Leistungen. Man verwendet in den Werkverträgen oft die Begriffe "Auftraggeber" und "Auftragnehmer", obwohl das BGB die beiden Parteien als "Besteller" und "Unternehmer" bezeichnet.
Der Auftraggeber oder Besteller finanziert das Projekt und übergibt dieses einem Auftragnehmer für die Realisierung. Als Besteller des Projekts macht er ein Verzeichnis der Forderungen, Bedingungen, Ziele und Aufgaben für die Projektplanung (Lastenheft). Man unterscheidet zwei Arten der Auftraggeber:
Im Projektverlauf nimmt ein Auftraggeber aktiv teil. Er begutachtet die Zwischenergebnisse und kann teilweise die auch abnehmen. Zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden Pflichtenheft, Dokumentationen und weitere Vereinbarungen abgeschlossen. Nach Beendigung des Projekts nimmt der Auftraggeber die Ergebnisse ab. Diese Abnahme wird durch ein Abnahmeprotokoll festgeschrieben.